Mitten im Stadtleben und trotzdem Wohlfühlen 2- Raumwohnung mit ruhiger Terrasse Pempelfort
Terrassenwohnung zum Kauf
40211 Düsseldorf–Pempelfort
- Objekt-Nr.
- 72443
- Käuferprovision
- 3.57 % inkl. USt.
Die Immobilie
- Kaufpreis
- 249.000 €
- Wohnfläche
- ca. 50 m²
- Zimmer
- 2
- Etage
- 1
- Schlafzimmer
- 1
- Badezimmer
- 1
- Balkone
- 1
- Terrassen
- 1
- Baujahr
- 1954
- Zustand
- gepflegt
- Unterkellert
- Ja
- verfügbar ab
- nach Vereinbarung
- Boden
- Parkett
Baujahr: 1954 – laufend instand gehalten (2014 neue Dacheindeckung mit Wärmedämmung, Fassaden gestrichen)
Bauweise: Herkömmlich massiv, beidseitig angebaut, 4,5 Geschosse, voll unterkellert, ausgebautes Satteldach.
Das Gebäude wird von 10 Parteien bewohnt.
Aufteilung: Wohnfläche ca. 50 m²
-siehe Grundriss-
2-Raum-Wohnung – zum Gartenbereich (Rückseite) und zur Seitenstraße gerichtet, Terrasse, optimale Aufteilung, Badezimmer mit Badewanne. Ein Kellerraum gehört zur Wohnung, ebenso ein Waschraum.
Ausstattung: Die angebotene Einheit wurde 2006 kernsaniert. Die Beheizung erfolgt über eine Gas-Etagenheizung / zusätzlich individuell einschaltbare elektr. Fußbodenheizung im Badezimmer. Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden. Parkettboden in der Diele sowie im Wohnzimmer und dem Schlafzimmer. Die Küche, das Badezimmer und die Terrasse sind mit Fliesen ausgestattet. Die Terrasse ist teilweise mit Glas überdacht und liegt zum Gartenbereich (Rückseite). Besonders erwähnenswert: 1/9 der im Dachgeschoss stehenden Wohnung gehört ebenfalls zur angebotenen Einheit und wird vermietet.
Pempelfort liegt nördlich der Innenstadt und ist ein lebendiges, besonders bei jungen Paaren und Singles beliebtes Viertel. Die Wohnlage besticht durch ihre erstklassige Infrastruktur. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar. Alle Vorteile des innerstädtischen Wohnens werden hier geboten. Die angebotene Wohneinheit liegt in einer ruhigen Seitenstraße.
Energieausweis: In Bearbeitung liegt zur Besichtigung vor.
Freiwerdend: Die Einheit ist zurzeit vermietet (ca. 11,00EUR/qm). Eigenbedarf eventuell möglich.
Gesamteindruck: Eine gemütliche Wohlfühloase in attraktiver Wohnlage mit nahegelegener Innenstadt. Geeignet zum Selbstbezug oder zur Kapitalanlage.
Wohngeld: EUR 305,– inklusive Rücklage
Kaufpreis: EUR 249.000,–
– Im Alleinauftrag
Haftung: Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auf die Angaben der jeweiligen Verkäufer verlassen müssen, können wir keine persönliche Haftung übernehmen.
Courtage: Die anteilige für den Käufer anfallende Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr beträgt 3,57 % incl. der gesetzlichen MwSt. des Kaufpreises.
Finanzierung: Durchlaufende Zusammenarbeit mit namhaften Finanzierungs-Instituten sind wir stets in der Lage, Ihnen eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Finanzierung zu ermöglichen. Für die zusätzliche Finanzierungsbearbeitung wird von uns keine Kostenberechnung vorgenommen.
Tust Immobilien GmbH
Richard Cisek
Impressum
Tust Immobilien GmbH
Louise-Dumont-Str. 5
40211 Düsseldorf
Tel: 0211 5504440
Fax: 0211 350163
E-Mail: mail@tust-immobilien.de
Vertretungsberechtigte: Frau Anneli Tust
Berufsaufsichtsbehörde: Gewerberlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch
Stadt Düsseldorf, Heinrich-Ehrhardt-Str.61, 40489 Düsseldorf, Tel 0211-8991
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf
Handelsregisternummer: HBR 29036
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 153201313
Berufskammer: IHK Düsseldorf
Der folgende Link führt zur Internet-Plattform der EU-Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform). Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen, wenn der Verbraucher in der Europäischen Union wohnhaft ist, und der Unternehmer in der Europäischen Union niedergelassen ist. Die EU-Kommission hat angekündigt, das die OS-Plattform ab dem 15.02.2016 funktionsfähig sein wird.
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Gemäß § 36 Abs. 1 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher
1. davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist. ABER per se sind Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hatten (§ 36 Abs. 3 VSBG) von der Informationspflicht nach Nr. 1 befreit (Nicht befreit sind diese Unternehmer von der Informationspflicht nach Nr. 2). M.E. reicht demgemäß, soweit Unternehmen weder verpflichtet (die Satzung des RDM enthält eine solche Verpflichtung anders als beim IVD nicht) noch freiwillig bereit ist teilzunehmen, der Hinweis im Internetauftritt und den AGB soweit vorhanden:
„Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet.”