Optimal gelegenes Ladenlokal mit großem Kellerlager Ratingen Lintorf
Ladenlokal zum Kauf
40885 Ratingen–Lintorf
- Objekt-Nr.
- 721122
- Käuferprovision
- 3.57 % inkl. USt.
Die Immobilie
- Kaufpreis
- 99.000 €
- Zimmer
- 4
- Nutzfläche
- ca. 224 m²
- Gesamtfläche
- ca. 224 m²
- Lagerfläche
- ca. 120 m²
- Verkaufsfläche
- ca. 104 m²
- Baujahr
- 1974
- Unterkellert
- Ja
- verfügbar ab
- nach Vereinbarung
- Boden
- Teppich
Energieausweis
- Energieausweistyp
- Bedarf
- Energieausweis gültig bis
- Juni 21, 2028
- Endenergiebedarf
- 147 kWh/(m²*a)
- Energieeffizienzklasse
- E
- Wärmewert
- 147 kWh/(m²*a)
- Energieausweis Baujahr
- 1974
- Befeuerungsart
- Elektro
- Heizungsart
- Etagenheizung
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- 0
- 25
- 50
- 75
- 100
- 125
- 150
- 175
- 200
- 225
- >250
Baujahr: 1974
Grundstück: Erbbaurecht ( 157,55 EUR mtl. )
Bauweise und Aufteilung: 1-geschossig, unterkellert, einseitig bebaut, Flachdach
Ladenfläche EGca. 104 m²
Lagerfläche Kellerca. 120 m²
Laden/ Lagerflächeca. 224 m² gesamt
– siehe Grundriss –
Ausstattung: Die gesamte Ladenfläche ist in drei Teile aufgeteilt und mit einem Teppichboden versehen. Vorhanden sind zwei Verkaufsflächen und eine kleine Teeküche mit dem angrenzenden Treppenabgang. Zwei Eingänge und große Aluminiumfenster runden das Gesamtpaket ab. Im Keller befinden sich 2 große Lagerfläche/Produktionsflächen sowie ein kleiner WC-Bereich.
Lage: Die Stadt Ratingen zeichnet sich durch seine gute Infrastruktur aus. Lintorf ist ein Stadtteil im nordwestlichen Gebiet von Ratingen. Ärzte, Schulen, Kindergärten sowie Einkaufsmöglichkeiten, Resaturants, Cafés und Bars sind in fußläufiger Entfernung. Die Autobahnanbindungen zur A52, A524 und A3 sind in wenigen Minuten zu erreichen.
Gesamteindruck: Ein optimal gelegenes und vielseitig verwendbares Ladenlokal mit Lager- und Poduktionsfläche im Kellergeschoss.
Energiebedarfswert: 147 kWh/(m²a), wesentlicher Energieträger Nachtspeicher, Befeuerung allgemeiner Strommix, Energieeffizienzklasse E, gültig von 22.06.2018
Freiwerdend: Nach Vereinbarung.
Hausgeld: EUR 161,00 Ladenlokal
EUR 171,00 Kellerlager
EUR 332,00 Gesamt inkl. Rücklagen
Kaufpreis: EUR 99.000,–
– Im Alleinauftrag
Haftung: Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auf die Angaben der jeweiligen Auftraggeber verlassen müssen, können wir keine persönliche Haftung übernehmen.
Courtage: Die anteilige für den Käufer anfallende Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr beträgt 3,57 % incl. der gesetzlichen MwSt. des Kaufpreises.
Finanzierung: Durch laufende Zusammenarbeit mit namhaften Finanzierungs-Instituten sind wir stets in der Lage, Ihnen eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Finanzierung zu ermöglichen. Für die zusätzliche Finanzierungsbearbeitung wird von uns keine Kostenberechnung vorgenommen.
Tust Immobilien GmbH
Richard Cisek
Impressum
Tust Immobilien GmbH
Louise-Dumont-Str. 5
40211 Düsseldorf
Tel: 0211 5504440
Fax: 0211 350163
E-Mail: mail@tust-immobilien.de
Vertretungsberechtigte: Frau Anneli Tust
Berufsaufsichtsbehörde: Gewerberlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch
Stadt Düsseldorf, Heinrich-Ehrhardt-Str.61, 40489 Düsseldorf, Tel 0211-8991
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf
Handelsregisternummer: HBR 29036
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 153201313
Berufskammer: IHK Düsseldorf
Der folgende Link führt zur Internet-Plattform der EU-Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform). Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen, wenn der Verbraucher in der Europäischen Union wohnhaft ist, und der Unternehmer in der Europäischen Union niedergelassen ist. Die EU-Kommission hat angekündigt, das die OS-Plattform ab dem 15.02.2016 funktionsfähig sein wird.
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Gemäß § 36 Abs. 1 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher
1. davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist. ABER per se sind Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hatten (§ 36 Abs. 3 VSBG) von der Informationspflicht nach Nr. 1 befreit (Nicht befreit sind diese Unternehmer von der Informationspflicht nach Nr. 2). M.E. reicht demgemäß, soweit Unternehmen weder verpflichtet (die Satzung des RDM enthält eine solche Verpflichtung anders als beim IVD nicht) noch freiwillig bereit ist teilzunehmen, der Hinweis im Internetauftritt und den AGB soweit vorhanden:
„Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet.”