(Düsseldorf, 28.3.2026) Die RDM-Landes- und Bezirksverbände dürfen wieder bundesweit tätig werden. Laut einem Urteil des LG Berlin vom 19. März sind die einschränkenden Passagen aus dem Fusionsvertrag von 2005 ungültig. Streitpunkte waren Passagen aus dem 21 Jahre alten Vertrag, die mit der Fusion des damaligen RDM-Bundesverbands mit dem VDM vereinbart wurden. Diese Vereinbarungen begrenzten die verbliebenen RDM-Bezirks- und Landesverbände stark, die weiterhin selbstständig bleiben wollten und wie die Richter nun feststellten. Dagegen geklagt hatten neben unserem Verband, der RDM-Berlin und Brandenburg, die Verbände aus Münster, Essen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremerhaven und dem Saarland.
Ein wichtiger Punkt war die strikte Gebiets- und Aufnahmeeinschränkung, die verhindern sollte, dass die RDM-Verbände auch neue Mitglieder außerhalb ihrer traditionellen Regionen aufnehmen oder dort tätig werden dürfen. Die Richter meinten im Urteil, dass diese Kundenkartelle besonders schwerwiegende Wettbewerbseinschränkungen darstellen würden. Die Vertragspassagen seien obsolet, weil sie gegen das Gebot des freien Wettbewerbs verstoßen. Damit können die RDM-Verbände grundsätzlich und ohne Einschränkungen neue Mitglieder aufnehmen – auch außerhalb bisheriger Landes- und Bezirksgrenzen. Der IVD kann RDM-Verbänden nicht mehr untersagen, RDM-Interessen öffentlich und offensiv zu vertreten.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der IVD hat einen Monat Zeit den Rechtsweg auszuschöpfen und in Berufung zu gehen.